Umsatzsteuerpflichtig ist eigentlich zunächst Jeder... auch der Freelancer(!), sofern nicht §19 UStG in Anspruch genommen wird, bzw. die Kleinunternehmerregelung greift, welche Umsatz abhängig ist (nicht Gewinnabhängig !) und Grenzen von 22Tsd. im laufenden Jahr, sowie 50Tsd im Folgejahr nicht überschreitet.
Die Kleinunternehmerregelung trifft i.d.R. aber auf das Groß der Freelys zu.
"Eigentlich" darf der Kleinunternehmer die MwSt. in seinen Rechnungen nicht ausweisen, aber auch hier gibt es einige Stolperfallen, ob er diese
wirklich nicht ausweisen muss oder
eben doch dazu verpflichtet ist (z.B. wenn er Vorsteuer vom Finanzamt erstattet erhält)... daher als Freely 10xMal überlegen, ob man ein Gewerbe (vorsteuerpflichtig) anmelden möchte, wenn man ohnehin mutmaßlich nicht über die Umsatzgrenzen eines Kleinunternehmers hinaus kommt.
Einkommensteuerpflichtig ist natürlich Jeder und auch als Freely muss man `ne LoBu führen... einmal natürlich für die eigene Übersicht, sowie auch als ggfls. erforderlicher Nachweis, Stichwort: Scheinselbstständigkeiten.
Wie
@Gaspode ganz richtig anführte: Freelancer (freier Mitarbeiter) ist nicht automatisch auch "Freiberufler".
Alleine die Tätigkeit ist ausschlaggebend. Man kann auch Freelancer als z.B. Schlosser/Handwerker in einer KFZ-Werkstatt sein, was einen also nicht automatisch zum "Freiberufler" macht.
Freelance/Freiberufler hat sich nur so eingebürgert, weil die meisten Freelys in Freiberufen tätig sind.
Uff, und mir wird auch wieder mal klar: Wenn ich mich zu etwas absolut nicht eigne, dann zum Entrepreneur. Angesichts dessen, was ich hier lese, wundert ich es mich sogar, dass es überhaupt noch Menschen gibt, die so ein Abenteuer wagen. Die haben alle meinen höchsten Respekt!
Ich würde es heute tatsächlich nicht noch mal machen, wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte