Spirit328

Everything - GO!
Teammitglied
@Gaspode ... Mist! Ich habe das mal irgendwo gelesen, finde das aber nicht wieder.
Vielleicht hat sich die Zahl schon geändert, aber wenn man eine Grenze (numerisch in der genannten "Gegend") an Gewinn nicht überschreitet, dann muß man weniger oder keine Steuern zahlen oder man kann ohne MwSt Rechnungen erstellen.

Wenn ich irgendetwas so gar nicht, also so überhaupt gar nicht kann ist es Steuern und Buchhaltung. Dafür heure ich Expert*innen an. ;)
 

Spirit328

Everything - GO!
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@Gaspode ... das mit der Freiberulfichkeit und Freelancer ist ein Streitthema seit vielen Dekanden. Das kenne ich noch aus meiner aktiven Zeit als Ton-Ing und das ist schon ein paar viele Monde her ;)
 

Gaspode

Mitglied
@Gaspode ... Mist! Ich habe das mal irgendwo gelesen, finde das aber nicht wieder.
Vielleicht hat sich die Zahl schon geändert, aber wenn man eine Grenze (numerisch in der genannten "Gegend") an Gewinn nicht überschreitet, dann muß man weniger oder keine Steuern zahlen oder man kann ohne MwSt Rechnungen erstellen.

Wenn ich irgendetwas so gar nicht, also so überhaupt gar nicht kann ist es Steuern und Buchhaltung. Dafür heure ich Expert*innen an. ;)
Du meinst wahrscheinlich den Status Kleinunternehmer, wo man keine Umsatzsteuer abführen muss (Einkommensteuer aber schon). Dieser ist aber von Umsatz abhängig, nicht vom Gewinn.
 

Spirit328

Everything - GO!
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Siehste! Ich sach doch, dass ich das lieber den Profis überlasse. Mit meinem soliden Viertelwissen würde ich mich immer und sofort in diesem Themengebiet in maximale Schwierigkeiten bringen. :)
 

MonacoSteve

Dipl.-Lachfalter - und nicht ganz Dichter
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Uff, und mir wird auch wieder mal klar: Wenn ich mich zu etwas absolut nicht eigne, dann zum Entrepreneur. Angesichts dessen, was ich hier lese, wundert ich es mich sogar, dass es überhaupt noch Menschen gibt, die so ein Abenteuer wagen. Die haben alle meinen höchsten Respekt!
 

soundjob

Tontüte & Hörspielfrisör
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Umsatzsteuerpflichtig ist eigentlich zunächst Jeder... auch der Freelancer(!), sofern nicht §19 UStG in Anspruch genommen wird, bzw. die Kleinunternehmerregelung greift, welche Umsatz abhängig ist (nicht Gewinnabhängig !) und Grenzen von 22Tsd. im laufenden Jahr, sowie 50Tsd im Folgejahr nicht überschreitet.
Die Kleinunternehmerregelung trifft i.d.R. aber auf das Groß der Freelys zu.

"Eigentlich" darf der Kleinunternehmer die MwSt. in seinen Rechnungen nicht ausweisen, aber auch hier gibt es einige Stolperfallen, ob er diese wirklich nicht ausweisen muss oder eben doch dazu verpflichtet ist (z.B. wenn er Vorsteuer vom Finanzamt erstattet erhält)... daher als Freely 10xMal überlegen, ob man ein Gewerbe (vorsteuerpflichtig) anmelden möchte, wenn man ohnehin mutmaßlich nicht über die Umsatzgrenzen eines Kleinunternehmers hinaus kommt. ;)
Einkommensteuerpflichtig ist natürlich Jeder und auch als Freely muss man `ne LoBu führen... einmal natürlich für die eigene Übersicht, sowie auch als ggfls. erforderlicher Nachweis, Stichwort: Scheinselbstständigkeiten.

Wie @Gaspode ganz richtig anführte: Freelancer (freier Mitarbeiter) ist nicht automatisch auch "Freiberufler".
Alleine die Tätigkeit ist ausschlaggebend. Man kann auch Freelancer als z.B. Schlosser/Handwerker in einer KFZ-Werkstatt sein, was einen also nicht automatisch zum "Freiberufler" macht.
Freelance/Freiberufler hat sich nur so eingebürgert, weil die meisten Freelys in Freiberufen tätig sind.

Uff, und mir wird auch wieder mal klar: Wenn ich mich zu etwas absolut nicht eigne, dann zum Entrepreneur. Angesichts dessen, was ich hier lese, wundert ich es mich sogar, dass es überhaupt noch Menschen gibt, die so ein Abenteuer wagen. Die haben alle meinen höchsten Respekt!
Ich würde es heute tatsächlich nicht noch mal machen, wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte ;)
 
Da mir das auch alles zu unsicher war, habe ich von Anfang an eine Steuerberaterin in Anspruch genommen. Dafür zahle ich dann aber auch einen mittleren dreistelligen Betrag. Mein Stand war, daß man 17500,- zum normalen Job dazu verdienen darf (mag inzwischen etwas höher sein) und ich nicht über mein Einkommen bei meinem Hauptjob kommen darf, da man sonst das mit der Krankenversicherung anders regeln muß. Ein Gewerbe brauchte ich nicht anzumelden, wie mir die freundliche Dame vom Finanzamt sagte. Ich bin zwar kein Cutter, sondern Autor, aber das dürfte ja vergleichbar sein. Aber dir muß klar sein, daß gut ein Viertel nochmal für die Steuern abgeht.
 

Gaspode

Mitglied
Da mir das auch alles zu unsicher war, habe ich von Anfang an eine Steuerberaterin in Anspruch genommen. Dafür zahle ich dann aber auch einen mittleren dreistelligen Betrag. Mein Stand war, daß man 17500,- zum normalen Job dazu verdienen darf (mag inzwischen etwas höher sein) und ich nicht über mein Einkommen bei meinem Hauptjob kommen darf, da man sonst das mit der Krankenversicherung anders regeln muß. Ein Gewerbe brauchte ich nicht anzumelden, wie mir die freundliche Dame vom Finanzamt sagte. Ich bin zwar kein Cutter, sondern Autor, aber das dürfte ja vergleichbar sein. Aber dir muß klar sein, daß gut ein Viertel nochmal für die Steuern abgeht.
Ich bin jetzt bzgl. des Threadstarters erst mal von 100%iger Selbständigkeit ausgegangen. Wenn man das Ganze nur nebenher macht, ist es natürlich einfacher, z.B. weil man sich nicht noch mal zusätzlich krankenversichern muss.
 
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