Spirit328

Everything - STOP!
Teammitglied
Das stimmt wohl, daß in Berlin permanent irgendjemand ein oder mehrere Mikrofone in die Luft hält!
Die 60€ sind dann sicherlich besser zu investieren.
Aber The Hat Jazzbar klingt gut. Ich mag Jazz, aber Free-Jazz steht in der Beliebtheits-Skala bei mir noch weit unter Techno und das will schon etwas heißen.
Ich habe auf den ersten beiden May-Days in der Dortmunder Westfalen Halle gearbeitet und ich weiß wie sich angeblich weltbester Free-Jazz in Montreau anhört. Bei beiden Stilrichtungen muß ich all meine Professionalität aufbieten um nicht zu k...n.
Ansonsten höre ich mir alles zunächst mal an. Ob das afrikanische Trommelmusik, türkische Volksmusik (stellt Euch Heino auf türkisch vor) oder Klessmo ist. Nicht alles klingt für unsere Ohren gewohnt oder eingängig. Aber man kann sich reinhören. Nur bei Techno und Free-Jazz hat diese Bereitschaft bei mir ein Loch.

Vielleicht hat The Hat ja geöffnet, wenn ich in Berlin bin und es ist nicht zu weit entfernt von meinem Hotel.
Danke für den Tip und vielleicht lassen sie mich dort auch ein paar Mikros in die Luft halten. :) Ein bißchen Jazz nach einer langen Fahrt kann nicht schaden. :)
 

Super8

Fröhlicher Pessimist
Sprechprobe
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The Hat hat z.Zt. Di-Sa geöffnet und Free-Jazz ist dort ab 21Uhr höchstwahrscheinlich nicht zu hören. Ist in der Kantstraße gegenüber des Theater des Westens. Best Martini in Town!!!
 

BoBo

Mitglied
@Spirit328
Just curious, was macht eine ATMO jetzt so spezifisch "öffentlicher Markt"ish? Sobald gezielte Monologe wie "Kommen Sie, sehen Sie, staunen Sie - heute 2 Bücklinge zum Preis von 3!" wegen Privacy nicht mehr erfasst werden dürfen, sollte es doch jede Form von Markt bzw Menschenauflauf tun?

Equipment - spricht etwas dagegen die Stativ Aufnahmeeinheit mittels einer Rucksacklösung "aufzustellen"?
Falls der "Unterbau" dann schwächelt, kann er/sie sich so auch auf einem Sitzrollator platzieren.
Die sollten für Marktplätze zulässig sein. ;)
 
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Spirit328

Everything - STOP!
Teammitglied
Es geht um das Surren der Geräusche und Stimmen; nicht um einzelne Dialoge.
Technisch ist das kein Problem. Und für einfach Stereo aufzunehmen ist der Aufwand, im Vergleich, recht übersichtlich.
Ich möchte eine Surround Aufnahme haben, die von dem Gefühl des Umgeben-Seins lebt.
Da ist mir halt ein klassicher Wochenmarkt eingefallen.

Doch das ist nicht ganz so einfach wie es zunächst scheint:
Da ist darauf zu achten, daß das Aufnahme-System schnell aus dem Weg zu räumen sein muß, z.B. bei einem Notarzt-Einsatz. Das darf nicht mehr als ein paar Sekunden dauern.
Außerdem möchte ich vielleicht einfach mal die Postion wechseln, weil es woanders vielleicht noch besser "klingt" ...

Doch das größte Problem ist die Erlaubnis ("Drehgenehmigung") zu bekommen. Jetzt ist auch noch Urlaubszeit und der Marktleiter ist erst ab dem 15. September wieder zurück.
Die andere Alternative ist das "implizite Einverständnis", also wenn ein Reporter einer Person ein Mikrofon vors Gesicht hält und die Person da hineinspricht, gilt das als "implizites Einverständnis". Denn die Person muss ja nicht hineinsprechen und wenn sie es tut, ist ihr klar, dass diese Aufnahme gesendet werden kann.

Generell gibt es da jedoch eine gewisse juristische Hürde:

§ 201 StGB Strafgesetzbuch (StGB) Bundesrecht

§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.


Das ist mal knackig, oder?
Auch wenn einige es als "ist ja nicht so schlimm" ansehen, DAS sind die Fakten, genauer gesagt die Gesetze und man beachte, daß es sich um ein BUNDESGESETZ handelt. Will sagen, gilt im gesamten Geltungsbereich der deutschen Gesetze.

Ich habe mich mit der Stadt-Verwaltung Haltern darauf einigen können, daß ich große (!) und weithin sichtbare Hinweisschilder anbringe, die eindeutig und leicht verständlich darauf hinweisen, daß hier eine Tonaufnahme stattfindet. Etwa:

...........................................................ACHTUNG - Tonaufnahme!
.....................................................Halten Sie bitte ausreichend Abstand (mind. 5 m)
.................................................................wenn Sie sicherstellen wollen,
......................................................dass Sie nicht auf der Aufnahme zu hören sind!

Jetzt könnte man argumentieren, daß auf einem Marktplatz jedes gesprochene Wort öffentlich ist.
Doch das sehen die Juristen gewöhnlich etwas differenzierter.
Denn auch auf einem Marktplatz kann eine leise geführte Unterhaltung als nichtöffentlich gewertet werden, auch wenn das viele ein wenig liberaler auslegen, vor allem wenn sie das "3-Affen-Prinzip" zur Rechtsform erheben wollen.

Ob diese Lösung auch auf Euren Marktplatz so funktioniert, kann ich NICHT sagen und ich werde mich hüten das auch nur anzudeuten. Die hier beschriebene Lösung ist eine individuelle Lösung und NICHT per se übertragbar, noch wird damit auch nur im Entferntesten angedeutet, dass diese Lösung auch an anderen Orten so umgesetzt werden darf.
BITTE ... fragt vorher um Erlaubnis. Wenn Ihr vom Radio oder Fernsehen seid, ist das eine andere Nummer, aber für Hobby-Aufnehmer gelten die oben zitierten Gesetze uneingeschränkt.


... und noch eine Bemerkung zum Schluß. Das Mikrfonsystem das ich verwenden möchte hat eine Kante von 60 cm und ich verwende ACHT Mikrofone, von denen vier nach oben und die anderen vier horizontal eingesetzt werden. Siehe HIER.
Außerdem möchte ich weit über die Köpfe hinaus. Also ist Deine Tragehilfe nicht ganz zweckdienlich, wenngleich auch eine Alternative für ein anderes Projekt.
 

BoBo

Mitglied
Die juristischen Vorgaben waren schon geläufig, orientieren sich eben ähnlich wie das "Recht am eigenen Bild", wobei ich (ebenfalls Nicht-Jurist) die Crux hierin sehe:
"... oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht."

Ich wurde mal in einer solchen Angelegenheit vom Datenschutzbeauftragten des Landes interviewt. Bei Verneinung der Weiterverwendung von Daten bzw. der Unzugänglichmachung für Dritte war die Sache erledigt.

Sollte demnach eine Abordnung von Blinden, welche dein Schild schlicht nicht lesen könnten, zufällig einen Dialog in Mikrofonreichweite führen, wäre dieser Teil der Aufnahme lediglich öffentlich nicht verwendbar, es sei denn im Rahmen einer polizeilichen Untersuchung (Arzt- und Beichtgeheimnis mal außen vor gelassen).

Die Rucksacklösung ermöglicht genau die von dir angesprochene Portabilität, und die Höhe des Mikrofongestänges und die geringe Ausladung sollte hier nicht das Problem sein, es sei denn bei Unterquerung von Hochspannungsleitungen oder den Klappdächern der Verkaufswagen. Natürlich wäre dazu deine Mikrofonierung nicht direkt am Tragegestänge, sondern dein komplettes bisheriges Gestänge inklusive Mikrofonierung (abzüglich Stativfuss) am Tragegestänge zu befestigen. Damit würde sich die Gesamthöhe noch zusätzlich um die Schritthöhe des Trägers erhöhen.
Good luck :)
 
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Spirit328

Everything - STOP!
Teammitglied
Sagen wir es mal so: Ich werde die Rucksacklösung aus zwei Gründen nicht verwenden:
1. Sie liegt WEIT über meinem Budget.
2. Damit komme ich bei WEITEM nicht hoch genug über den Boden. Meine Arbeitshöhe wird im Bereich von 3,5 - 4 m liegen.

Und ich sehe die juristische Komponente durchaus kritischer.
Aber zur Freiheit gehört, daß man gegen Gesetze auch verstoßen kann. Doch das ist nicht mein Ansatz.
 

DerHarry

Mitglied
Die 80€ ist mir das auch alle Male wert. Mich ärgert nur diese Unbestimmtheit, daß man es in der einen Stadt darf und in der anderen legen sie einem Steine in den Weg.

Igendwie verstehe ich immer mehr, warum Filmproduktionen einfach nach Prag fahren.

Es ist sicher nicht (nur) die Landschaft und das Essen.
 
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