Es geht um das Surren der Geräusche und Stimmen; nicht um einzelne Dialoge.
Technisch ist das kein Problem. Und für einfach Stereo aufzunehmen ist der Aufwand, im Vergleich, recht übersichtlich.
Ich möchte eine Surround Aufnahme haben, die von dem Gefühl des Umgeben-Seins lebt.
Da ist mir halt ein klassicher Wochenmarkt eingefallen.
Doch das ist nicht ganz so einfach wie es zunächst scheint:
Da ist darauf zu achten, daß das Aufnahme-System schnell aus dem Weg zu räumen sein muß, z.B. bei einem Notarzt-Einsatz. Das darf nicht mehr als ein paar Sekunden dauern.
Außerdem möchte ich vielleicht einfach mal die Postion wechseln, weil es woanders vielleicht noch besser "klingt" ...
Doch das größte Problem ist die Erlaubnis ("Drehgenehmigung") zu bekommen. Jetzt ist auch noch Urlaubszeit und der Marktleiter ist erst ab dem 15. September wieder zurück.
Die andere Alternative ist das "implizite Einverständnis", also wenn ein Reporter einer Person ein Mikrofon vors Gesicht hält und die Person da hineinspricht, gilt das als "implizites Einverständnis". Denn die Person muss ja nicht hineinsprechen und wenn sie es tut, ist ihr klar, dass diese Aufnahme gesendet werden kann.
Generell gibt es da jedoch eine gewisse juristische Hürde:
§ 201 StGB Strafgesetzbuch (StGB) Bundesrecht
§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.
Das ist mal knackig, oder?
Auch wenn einige es als "ist ja nicht so schlimm" ansehen, DAS sind die Fakten, genauer gesagt die Gesetze und man beachte, daß es sich um ein BUNDESGESETZ handelt. Will sagen, gilt im gesamten Geltungsbereich der deutschen Gesetze.
Ich habe mich mit der Stadt-Verwaltung Haltern darauf einigen können, daß ich große (!) und weithin sichtbare Hinweisschilder anbringe, die eindeutig und leicht verständlich darauf hinweisen, daß hier eine Tonaufnahme stattfindet. Etwa:
...........................................................ACHTUNG - Tonaufnahme!
.....................................................Halten Sie bitte ausreichend Abstand (mind. 5 m)
.................................................................wenn Sie sicherstellen wollen,
......................................................dass Sie nicht auf der Aufnahme zu hören sind!
Jetzt könnte man argumentieren, daß auf einem Marktplatz jedes gesprochene Wort öffentlich ist.
Doch das sehen die Juristen gewöhnlich etwas differenzierter.
Denn auch auf einem Marktplatz kann eine leise geführte Unterhaltung als nichtöffentlich gewertet werden, auch wenn das viele ein wenig liberaler auslegen, vor allem wenn sie das "3-Affen-Prinzip" zur Rechtsform erheben wollen.
Ob diese Lösung auch auf Euren Marktplatz so funktioniert, kann ich NICHT sagen und ich werde mich hüten das auch nur anzudeuten. Die hier beschriebene Lösung ist eine individuelle Lösung und NICHT per se übertragbar, noch wird damit auch nur im Entferntesten angedeutet, dass diese Lösung auch an anderen Orten so umgesetzt werden darf.
BITTE ... fragt vorher um Erlaubnis. Wenn Ihr vom Radio oder Fernsehen seid, ist das eine andere Nummer, aber für Hobby-Aufnehmer gelten die oben zitierten Gesetze uneingeschränkt.
... und noch eine Bemerkung zum Schluß. Das Mikrfonsystem das ich verwenden möchte hat eine Kante von 60 cm und ich verwende ACHT Mikrofone, von denen vier nach oben und die anderen vier horizontal eingesetzt werden. Siehe
HIER.
Außerdem möchte ich weit über die Köpfe hinaus. Also ist Deine Tragehilfe nicht ganz zweckdienlich, wenngleich auch eine Alternative für ein anderes Projekt.