knilch

Hä? Was heißt das?
Hallo Zusammen,

ich schaue mich gerade um, ob ich mir eventuell ein Abo einer Sound Effect Bibliothek wie Epidemicsound für ein paar Monate zulege um das in Projekten hier einmal zu testen. Nun schaue ich da gerade durch die Lizenzvereinbarungen durch und hätte ein paar Fragen:

Keine Bearbeitungen. Du darfst die lizenzierten Werke schneiden, loopen und ein- bzw. ausblenden und du darfst einzelne Stems verwenden, wenn und soweit sie dir zur Verfügung gestellt werden, jedoch darfst du die lizenzierten Werke nicht anderweitig bearbeiten, verändern oder umgestalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Veränderung des grundlegenden Charakters der lizenzierten Werke und die Erstellung abgeleiteter Werke davon (d. h., du darfst keine neue Musik auf der Grundlage der lizenzierten Werke erstellen).
Es wird von Musik geschrieben, nicht eindeutig von Sound Effects. Diese werden ja aber sicherlich mit gemeint sein. Heißt das, dass ich Sound Effects, die ich von Epidemic beziehe nicht als Basis nutzen kann um andere Sound Effects zu erzeugen? Wo ist da die Grenze? Darf ich dann nicht mal einen Hall draufsetzen? Was ist, wenn ein Sound im EQ verändert wird, damit er so klingt, als würde er durch das Telefon kommen? Wenn ich einen Kompressor drauf setze verändere ich den Sound ja eigentlich auch schon? Also im Grunde: was genau darf ich dann machen und was nicht? (Ich denke auch so ein bisschen an das Beispiel aus den neuen Dune-Filmen: Die Sounds der fliegenden Copter wurden auf Basis von Katzenschnurren erstellt ; Das heißt, man darf mit den Sound Effects am Ende nicht rumspielen um etwas neues zu bauen?)

[...] Im Gegensatz dazu darfst du deine Produktionen nicht "offline" zur Verfügung stellen, z. B. im linearen Fernsehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rundfunk, IPTV, Kabel- oder Satellitenfernsehen, als Kinofilme oder in einer Live-Situation (z. B. während einer Messe oder Veranstaltung). Wie bereits erwähnt, umfassen die gewährten Rechte nicht das Recht, Lizenzen oder Unterlizenzen an Dritte zu vergeben, um die Produktion für beliebige Zwecke zu nutzen.
Mir geht es hier um das 'Live'. Wie genau wird hier 'Live' definiert? Ich mache ja Hörtouren für Kinder bei uns im Stadtteil. Zählt das auch schon unter 'Live'? Dabei wird alles daheim fertig gecuttet und dann wird es letztlich vom Server gestreamt.
Als Idee würde ich gern aber andere Dinge ausprobieren und beim nächsten Halloween eine kleine Hörspielstation auf dem Dachboden anbieten. Zählt das dann unter 'Live' wenn ich da Dinge abspiele? Oder ist 'Live' nur, wenn ich bei einem Konzert Dinge abspiele sozusagen?

Keine sendungsartigen Inhalte. Du darfst die lizenzierten Werke nicht in sendungsartigen Inhalten wie Spielfilmen und Fernsehsendungen, einschließlich Dokumentarfilmen, Nachrichten, Sportberichten oder Zeichentrickfilmen oder anderen Kindersendungen verwenden, unabhängig davon, ob diese sendungsartigen Inhalten für das lineare Fernsehen oder für Video-on-Demand-Dienste bestimmt sind. Wenn du diese Art von Inhalten produzieren möchtest, solltest du dir hier unser Abo "Enterprise Plan" ansehen.
Ich konstruiere jetzt mal, aber ich würde das halt gern vollständig verstehen: Was ist, wenn über mein Projekt hier im Stadtteil eventuell doch mal in lokalen Medien ein kleines Feature gemacht wird und ein Trailer wird abgespielt in dem Sound Effects dann von Epidemic vorkommen. Zählt das dann schon darunter? Oder darf es 'nur' nicht für die direkte Produktion von solchen sendeungsartigen Inhalten genutzt werden und mein von mir geschnittener Trailer wäre abgegrenzt, weil meine Produktion?

Kennt sich jemand von euch damit aus und hat sich damit näher befasst?

Könnt ihr sonst andere Abos empfehlen, bei denen man weniger Einschränkungen hat, vor allem in Bezug darauf, was man an den Sound Effects verändern können darf?

Danke euch!
 

soundjob

Tontüte & Hörspielfrisör
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Willkommen in meiner Welt. 😎

"Kommerzielle Lizenz" heißt nicht immer auch gleich, "uneingeschränkt und überall kommerziell" verwendbar. Da muss man schon ganz genau hingucken, was eine Lizenz unter kommerziellen Aspekten tatsächlich inkludiert... und was eben nicht. ;)

Gar nicht so selten trifft man insoweit auf praktisch "explizit ausgeschlossen", vor allem beim Thema Rundfunk (TV&Radio), sowie Kino, auf den besonderen Lizenz-Stolperstein.... welcher gesondert geordert, angefragt, verhandelt, bezahlt werden will (individuelle Lizenzen etc.).
Dahinter stecken Dinge wie "potentiell entgangene Kohle/weiterführende Gewinnbeteiligungen" durch regionale/überregionale/nationale/internationale Erst- und Zweitverwertungen, Mehrfachaufführungen, Tantiemen und und und, die sich ein Anbieter für vorproduzierten Stock-Content wie z.B. (vor allem) Musik, aber auch Geräusche, Bildmaterial usw. nicht entgehen lassen möchte... aber auch rechtliche Klärungen obliegt, wie u.a. License-Clearing etc.

Auch ich schließe in meinen Lizenzen die Nutzung für TV&Kino insoweit aus, bzw. hierfür für eine georderte Standard-Lizenz, eine gesonderte Aufführungslizenz für Rundfunk/Kino notwendig wird... denn logisch, will ich daran zurecht mitverdienen, wenn das in der Standard-Lizenz für nur z.B. 59 € georderte Material (limitierte Online-Nutzung), durch dein Projekt plötzlich ein Multimillionen-Dollar Hit wird und du dich auf der nun grundlegenden Basis meines Werkes/Soundtracks etc. eine mit Gold&Diamanten besetzte Nase verdienst 😁.
Das ist der eigentliche Sinn/Zweck dahinter... eine entsprechende Lizenz für Rundfunk/Kino, entweder zusätzlich zur Standardlizenz abschließen zu müssen oder hinsichtlich Vorbehaltungsrechte zu verhandeln.. oder gleich eine deutlich teurere Lizenz abzuschließen, die etwaige Verwendungsrechte (jedoch nicht automatisch mit Verwertungsrechte zu verwechseln/ganz genau hinschauen) inkludiert.

Im übrigen ist es egal, ob es sich dabei nun um Musik (<hier aber ganz besonders), Sounds oder Bilder etc. handelt, dessen Urheber- und Verwertungsrechte(!) nicht bei dir liegen !
(Diese Rechte gehen auch NIE an dich über, wenn du etwas lizensierst.. die verbleiben immer beim jeweiligen Eigentümer).
(Ausnahmen sind hier z.B. "Buy-Out Lizenzen").

Die typische Endnutzerbestimmung sieht i.d.R immer so aus, dass du Musik/Sounds etc. natürlich schneiden, bzw. mit Effekten belegen darfst und soundtechnisch an deine Produktion, Ausgabeformate anpassen darfst... das sind die entsprechenden "Standard-Modifikationen", welche dir bzgl. Thema "Bearbeitungen" i.d.R. eingeräumt werden.

Was du nicht machen darfst, ist, Sounds weiter zu verkaufen oder zum Download anzubieten etc. welche auf Grundlage der lizensierten Sounds zusammengeschustert bestehen (es sei denn, die sind so völlig verwurschtelt, dass diese selbst im entferntesten absolut nix mehr mit dem Original zu tun haben/erkennbar sind.
Zum Beispiel, du baust eine "Massenschiesserei" aus Basis der Single-Schüsse aus der gekauften Library zusammen und willst die "Massenschiesserei" als nun "dein" Sample anbieten. Das ist untersagt, weil der gesamte Content (oder sei es auch nur ein Sound) nicht aus deiner Feder stammt.

Im wesentlichen wirst du, zumeist bei Musik, im wesentlichen auf Einschränkungen beim Thema Rundfunk&Kino stoßen... da musst du immer ganz genau hinschauen, was geht (oder nicht).

Es gibt aber etliche "Producerpacks", die ganz explizit alle Rechte und Verwendungen einräumen (dennoch immer hinschauen).
Schau z.B. einfach mal auf BEST SERVICE.. da hast du alles marktführende für Musik,Foleys/Libs, PlugIns usw. (überwiegend ohne den ganzen Abo-Quatsch) für den kommerziellen Gebrauch.
 
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