Harold

Neues Mitglied
Hallo liebe Community,

Ich produziere solo Hörbücher seit knapp 2 Jahren und habe neben Familie, Teilzeitarbeit und seit Ende letzten Jahres einem Studium es geschafft vier Bücher einzulesen.
Naja, seit dem Studium hab ich nur noch kleine Korrekturen an den fertigen Werken hinbekommen.

Wenn ihr mal reinhören wollt:

Ich nutze meinen YouTube Kanal um die Hörbücher unkommerziell zu veröffentlichen. Es geht mir um die Sache an sich :)

Da ich keine Rechte an den Werken besitze, wurde mir vor kurzem, absehbar, meine erste wuchtige Produktion von Erich Maria Remarque - Liebe deinen Nächsten, gesperrt.

Darum bin ich hier, weil ich mit dieser Lust, und in baldiger Zukunft hoffentlich auch wieder vorhandenen Zeit, gerne was machen will.

Grüße
Harold
 

Telliminator

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@Harold -

kleiner Tipp, bevor Du Dich an Werke begibst, die Du einsprechen und non-kommerziell auf YouTube oder sonst wo im Internet zur freien Verfügung stellen möchtest, an denen Du aber keinerlei Rechte zur Veröffentlichung hast, vergewissere Dich doch bitte vor der ganzen Arbeit beim jeweiligen Autor und oder den Rechteinhabern wie dem Verlag, ob Du das überhaupt machen darfst.

Manchmal ist das überhaupt kein Problem und man erteilt Dir gerne die Erlaubnis dazu, wenn man lieb beim Verlag oder dem Autoren anfragt. Hast Du so eine Erlaubnis in schriftlicher Form kannst Du bei YouTube eine Veto für die Sperre einlegen und nachweisen.

Andere Autoren oder Rechteinhaber sehen in Deiner Hörbuchumsetzung eine Urheberrechtsverletzung und einen erheblchen Verlust an persönlicher Einnahmen, weil man durch Dein kostenlos zur Verfügung gestelltes Hörbuch, das Buch vielleicht nicht mehr kaufen wird oder eine geplante eigene Veröffentlichung als Hörbuch sich nicht verkauft.

Anders wäre es, wenn Du Texte und Bücher, die als allgemeinfrei gelten, wo z..B. Werke von Autoren, die schon sehr lange Tod sind und keine Erben mehr exitieren, die Rechte weiter besitzen.

Hier mal ein Link, welche Werke 2024 allgemeinfrei geworden sind.

Zu den Beispielen - ich finde Du machst das gut.
Etwas technisches Feintuning an den Aufnahmen würde nicht schaden.

Grüße
Telli
 

Harold

Neues Mitglied
Für Liebe deinen Nächsten habe ich das beim zuständigen Verlag versucht zu machen, aber als ich dann meine Kontodaten, neben anderen Daten eingeben sollte, hab ich mich dagegen entschieden.
Mir ist schon bewusst, das dies den Rechteinhabern ein Dorn im Auge ist. Aber darum geht es mir ja nicht.

Danke für den Link und die Infos.

Ich sehe gerade das dort von Remarque Im Westen Nichts Neues als gemeinfrei gilt. Meine letzte Info war, das dies mit dem Sterbedatum des Autors assoziiert ist. Weiß Mensch warum von einem Autor ein Werk frei und ein anderes nicht frei ist?
 
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Telliminator

Sample-Collector
Sprechprobe
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Das ist ein rechtliches Regelwerk im Urheberrecht, zumindest wurde das mal in Deutschland so mal festgelegt, das Werke eines Autoren erst nach dem 70. Todestag allgemeinfrei werden. Er bleibt natürlich der Urheber, aber nach 70 Jahren seines Todes darf man seine Stücke für sich nutzen und bearbeiten.

Wenn Du auf allgemeinfreie Werke zurück greifst, um diese als Hörbuch einzusprechen, umgehst Du die Verletzung von Urheberrechten. Vieles was an Büchern und Werken jetzt allgemeinfrei geworden sind, existieren meist noch überhaipt nicht in digitaler Form als Höbuch.
 
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