die biographie eines menschen ist gemeinfrei, jeder kann sie also künstlerisch verarbeiten (buch, film, hörspiel). gleiches gilt für erlebnisse oder handlungen anderer menschen (sind urheberrechtlich gesehen schutzlos) - diese kann der autor zur grundlage seines werkes machen.
Yep, aber wie genau sind die Fakten?. Bestes Beisiel der neue RAF-Film. Die Geschichte über die RAF, mit Elementen aus dem Leben der RAF-Mitglieder.
Einige der ehemaligen RAF-Mitglieder fühlen sich durch Szenen und Aussagen im Film falsch dargestellt und wollen (evtl.) dagegen klagen.
Und so etwas kann man natürlich auch auf ein Hörspiel/Hörbuch beziehen. Das ist jetzt zwar alles kleinkariert, aber gehört ja mit zur Diskussion