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Themenstarter/in
Aus aktuellem Anlass möchte ich hier kurz meine Erfahrungen zu diesem Thema "los werden".
Zum Hintergrund:
Weihnachten 2011 bekam ich von meiner Süßen ein Paar Monitorboxen geschenkt. Gekauft hat sie diese über einen von ihr neu angelegten Account bei der Firma Thomann.
Nun hat nach etwas mehr als einem Jahr eine dieser Monitor-Boxen den Geist aufgegeben. Ist zwar ärgerlich, aber kommt halt vor. Ich also die Original Rechnung kopiert und das Ganze mit einem Anschreiben an die Firma Thomann per Mail geschickt.
Was dann als Antwort kam war (zumindest für mich) überraschend und neu. Denn obwohl ja die gesetzliche Gewährleistung auf eine bestimmtes Gerät gegeben wird ist diese NICHT auf andere Personen übertragbar!
Die Gewährleistung (wie in diesem Falle auch die 3 jährige Thomann Garantie) kann also nur von der Person in Anspruch genommen werden die das betreffende Gerät gekauft hat und somit der Vertragspartner der Firma (in diesem Falle Thomann) ist.
Für mich ist dies völlig unverständlich, weil die Gewährleistung ja explizit auf ein bestimmtes Gerät gewährt wird, aber so ist die Gesetzeslage.
Interessamt wird es aber, wenn ich daran denke wie oft ich schon Dinge mit dem Hinweis "Restgarantie" usw. erworben bzw. selbst veräußert habe. Verkauft man also Dinge mit diesem Hinweis muß man damit rechnen im Falle des Falles von Käufern diesbezüglich in "Anspruch" genommen zu werden. Was evtl. noch schlimmer ist, man selbst ist beim Kauf von gebrauchten Artikel darauf angewiesen, dass der Verkäufer mitspielt und sich mit der Firma XY bezüglich der Gewährleistungsansprüchen auseinandersetzt.
Auch ist unklar, ob die Gewährleistung nicht sogar erlischt, da der ursprüngliche Vertragspartner ja nicht dafür garantieren kann der der neuer Eigentümer "sachgemäß" mit dem Artikel umgegangen ist.....
Was lerne ich für mich daraus? NIE WIEDER lasse ich mir etwas schenken, das mit einer personalisierten Rechnung bzw. über einen personalisierten Acount im Netz gekauft wurde. Denn, wenn ich etwas vor Ort kauf bekomme ich einen Kassenbeleg. Ohne Namen oder ähnlichem....
Denn stell euch vor der Verkäufer (oder "Schenkungsgeber") hat keine Lust sich damit auseinander zu setzen oder ist nicht mehr aufzutreiben ....???
Diese Regelung gilt für Weiterverkäufe wie für Schenkungen gleichermaßen....
Ich hoffe, diese kleine Info ist für den einen oder anderen interessant.
...viele Grüße
Zum Hintergrund:
Weihnachten 2011 bekam ich von meiner Süßen ein Paar Monitorboxen geschenkt. Gekauft hat sie diese über einen von ihr neu angelegten Account bei der Firma Thomann.
Nun hat nach etwas mehr als einem Jahr eine dieser Monitor-Boxen den Geist aufgegeben. Ist zwar ärgerlich, aber kommt halt vor. Ich also die Original Rechnung kopiert und das Ganze mit einem Anschreiben an die Firma Thomann per Mail geschickt.
Was dann als Antwort kam war (zumindest für mich) überraschend und neu. Denn obwohl ja die gesetzliche Gewährleistung auf eine bestimmtes Gerät gegeben wird ist diese NICHT auf andere Personen übertragbar!
Die Gewährleistung (wie in diesem Falle auch die 3 jährige Thomann Garantie) kann also nur von der Person in Anspruch genommen werden die das betreffende Gerät gekauft hat und somit der Vertragspartner der Firma (in diesem Falle Thomann) ist.
Für mich ist dies völlig unverständlich, weil die Gewährleistung ja explizit auf ein bestimmtes Gerät gewährt wird, aber so ist die Gesetzeslage.
Interessamt wird es aber, wenn ich daran denke wie oft ich schon Dinge mit dem Hinweis "Restgarantie" usw. erworben bzw. selbst veräußert habe. Verkauft man also Dinge mit diesem Hinweis muß man damit rechnen im Falle des Falles von Käufern diesbezüglich in "Anspruch" genommen zu werden. Was evtl. noch schlimmer ist, man selbst ist beim Kauf von gebrauchten Artikel darauf angewiesen, dass der Verkäufer mitspielt und sich mit der Firma XY bezüglich der Gewährleistungsansprüchen auseinandersetzt.
Auch ist unklar, ob die Gewährleistung nicht sogar erlischt, da der ursprüngliche Vertragspartner ja nicht dafür garantieren kann der der neuer Eigentümer "sachgemäß" mit dem Artikel umgegangen ist.....
Was lerne ich für mich daraus? NIE WIEDER lasse ich mir etwas schenken, das mit einer personalisierten Rechnung bzw. über einen personalisierten Acount im Netz gekauft wurde. Denn, wenn ich etwas vor Ort kauf bekomme ich einen Kassenbeleg. Ohne Namen oder ähnlichem....
Denn stell euch vor der Verkäufer (oder "Schenkungsgeber") hat keine Lust sich damit auseinander zu setzen oder ist nicht mehr aufzutreiben ....???
Diese Regelung gilt für Weiterverkäufe wie für Schenkungen gleichermaßen....
Ich hoffe, diese kleine Info ist für den einen oder anderen interessant.
...viele Grüße