Stimmt nicht, die Urheber können jederzeit beschließen die Nutzungslzenz zu ändern, allerdings gilt das nur für Nutzungen nach der Lizenzänderung. Inwieweit das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.Zumal das Werk so wie es ist dann sicher nicht nachträglich kommerzialisiert werden kann, da es dann bereits unter der CC Lizenz veröffentlicht wurde und man diese dann nicht einfach so nachträglich zurücknehmen kann.
Stimmt nicht, die Urheber können jederzeit beschließen die Nutzungslzenz zu ändern, allerdings gilt das nur für Nutzungen nach der Lizenzänderung. Inwieweit das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.
Es muß mit ALLEN geklärt werden, denn das Hörspiel hat mehrere Urheber. Jeder, der mitgewirkt hat, ist einer der Urheber des Gesamtwerkes, also neben Dir als Autorin auch jeder Sprecher, Musiker etc.
Formell muß jeder einzelne seine Zustimmung geben bei einer solchen Änderung.
Wenn eine Einverständniserklärung unterzeichnet wurde, dass der Sprecher / Musiker wer auch immer, von den Rechten abtritt, dann entfällt der Punkt doch, oder nicht?
Anscheinend teilen sich da die Geister.
Jau, und das ist genau eine der pauschalen Universalfreigaben, die ich so nicht unterschreiben würde. Allein der Passus über Sublizenzierung würde mich gewaltig stören."...Der Vertragspartner überträgt sämtliche Nutzungsrechte an den Leistungsschutzrechten, die im Rahmen dieser Produktion entstanden sind, vollständig auf den Produzenten und räumt das ausschließliche, unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, sublizenzierbare Recht ein, die Sprachaufnahmen, (Fotos und Videos, insbesondere für das Making-of), für alle zum Zeitpunkt der Aufnahmen bekannten Auswertungsformen, sei es physisch oder digital, Webauftritt, Internet oder Social Media, zu nutzen...."