Zur Frage ob man darauf hinweisen soll oder nicht hätte ich spontan gedacht, dass eine kleine Warnung (ohne Details, vielleicht mit einem Mini-Logo analog zum CCC-Logo auf den Cover?) vielleicht doch nicht so schlecht wäre, denn es könnte den einen oder anderen Klau dann von vorne herein verhindern. Wenn das Stück erst mal geklaut ist, ist zwar das Wasserzeichen drin, aber was ändert das bei Kopisten, die auch schon auf verbale Kommentare einfach nicht reagieren? Da niemand das Wasserzeichen hört, wird es ihn wohl erst mal nicht weiter stören. Da müsste dann schon mehr Druck dahinter und ggf. doch wieder eine juristische Auseinandersetzung in die Wege kommen, bis etwas passiert, fürchte ich.
Nun ja, man muss auch schon ein wenig erklären, wozu das "herkömmliche Wasserzeichen" im eigentlichen Sinne gut ist.
Klar geht es in allerdings nur SEKUNDÄRER Weise darum, eine Audiofile zu "schützen".
In PRIMÄRER Weise geht es um die Identifikation
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N bissl spaßig überspitzt, aber Nagel/Hammer/Kopf-Spiel:
Nehmen wir das professionelle WZ vom Frauenhofer, denn dort geht es eigentlich darum, den USER der ein File (online) erworben/gekauft hat, zu identifizieren.... sagen wir mal der heißt "Telefonmann" (ja, bekloppter Name
).. und Telefonmann hat aber einen kleinen Sohn im Alter von 15 Jahren (kein Ahnung, wie der heißt...vlt. Senfgurke), der es aber jedenfalls ganz ganz cool findet, die Files vom Telefonmann-Papa zu teilen... irgendwann landet so ein geshartes File aber im Netz und Tauschbörsen etc. mit entsprechend "unknackbaren Code", so kann durch beauftragte Spezialisten identifiziert werden, dass dieses illegal verbreitete File eigentlich vom käuflichen Erwerb eine Users namens "Telefonmann mit der Kontonummer&Bank soundso" kam... über jenen Kauf und Rechnungsnummer soundso... und was da halt sonst noch so in `ner Meta steht.
Nun ist es mehr oder minder schwer, jenen Telefonmann auch zu ermitteln und ihm von einem Anwalt eine via Post schriftliche Strafgebühr in Höhe unverschämt vieler Euros, mit etlichen Androhungen strafrechtlicher Konsequenzen zukommen zu lassen und so weiter pipapo... genau dafür ist das Wasserzeichen primär gemacht und wird heute von etlichen Verlagen auch so verwendet... da geht es nicht um Schutz der Audiodatei, denn diesen gibt es eigentlich nicht.
Es geht eigentlich nur um die Möglichkeit der Rückverfolgung.
Ich habe gestern noch eine Weile getüftelt und viel nachgedacht- und kam stets zum selben Ergebnis...
Wasserzeichen schön und gut... und sie MUSS einen letztlich als Urheber kenntlich machen, ob nun über Code oder unmissverständliche Botschaft, was insgesamt auf das Gleiche hinausläuft- aber Beweislast bleibt trotzdem im Zweifelsfall "Null", sofern Urheberschaften nicht juristisch hinterlegt sind- und es also leider eine rein akademisch, spielerische Frage bleibt.
Im Zweifelsfall, gegenüber z.B. YT stünde also die (in letzter Instanz zumeist nicht wirklich nachweisbare) Möglichkeit im Raum, seine Urheberschaft an einer Produktion evtl. geltend zu machen... wenn allerdings kein mächtig gewichtiger (Egon) Kanal dahintersteckt (bzw. eingetragen urheberrechtlich geschütztes Werk), schert sich YT, bzw. Web-Sheriff&Co gar nicht drum- und sperrt höchstwahrscheinlich nur die Kanäle von beiden/allen Streithähnen.