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@Pio
Ich bin in keinster
Weise gegen Schutzfristen. Das Ärgerliche ist doch, dass auf globaler Ebene keine Vereinheitlichung erreicht werden kann. Die Berner Konvention sieht eine Schutzfrist von min. 50 Jahren vor. Für ein Land bedeutet dies, dass es seine Frist nach oben wählen kann, wie es will und, wenn es den Vertrag nicht unterschreibt, nach unten ebenso. Man kann darüber streiten, ob die 100 Jahre Regel-Schutzfrist in Mexico die für die globale Verbreitung des landeseigenen Kulturguts zuträglich ist. Was einen Menschen im Sudan jedoch nicht daran hindert einen mexikanischen Gegenwartsroman zu kaufen, umzuschreiben und José gegen Ibrahim auszutauschen.
So ging es auch ACD, als alle neuen Holmes-Geschichten in Amerika – legal – kopiert wurden und in Dutzenden (neu gegründeten) Verlagen herausgegeben wurden.
Das geistige Eigentum sohlte
man nicht unbedingt mit der Weitergabe weltlichen Besitzes vergleichen. Gott sei Dank haben wir in Punkto Kreativer Entfaltung (zumindest bei uns) noch etwas mehr Freiheit, als bei Haus- und Grundstücksangelegenheiten.
Ein paar Beispiele aus der Schweiz:
Du hast eine Bauparzelle geerbt. Wenn Du innerhalb von 15 Jahren nicht baust, kann es sein, dass dein Land zu Gunsten eines anderen (der bauen will) ausgezont
wird.
Das Haus, dass du errichtet hast, gehört zwar dir und kann weiter vererbt werden, jedoch kannst du nicht gegen das öffentliche Interesse handeln. Falls dein Gebäude ein gewisses Alter hat, oder sonst wie von kulturellem oder architektonischen Interesse ist, kann es auch unter Dankmalschutz gestellt werden, was radikalere Umbaumassnahmen verunmöglicht.
Aber wie gesagt, dies heisst lediglich Äpfel mit Birnen zu Vergleichen. Trotzdem ist die Fragestellung dieselbe: Unter welchen Umständen und ab wann wiegt das öffentliche Interesse schwerer als das private?
Das Beispiel mit Peter Pan bezieht sich auf eine Umsetzung ohne kommerziellen Nutzen, wo alles „low-budget“ sein sollte. Es würde mich nicht stören, in diesem Beispiel für die Rechte zu bezahlen, da das Geld einem guten Zweck zugutekommt. Ohne Kosten kann ein Hörspiel sowieso nicht produziert werden und es wäre verwerflich, den geistigen Schöpfer (der Vorlage) um sein Geld zu betrügen.
Dazu noch ein Beispiel: Zwei brasilianische Übersetzer haben die Bücher des Herrn der Ringe neu übersetzt, wofür sie einen Pauschalbetrag erhielten. Kurz darauf kommen die LOTR-Filme in die Kinos, in welchen sämtliche Namen (Hobbingen, Streicher u. ä.) sämtliche Gedichte und etliche Dialog-Passagen wortwörtlich für die Synchronisation benutzt worden sind. Verständlicherweise haben die beiden eine Klage angestrengt, worauf man sie bei einem Vergleich mit 20000.-- Reais abspeisen wollte (10000.-- Franken). Darauf sind sie meines Wissens nach nicht eingestiegen, und ziehen die Klage weiter.
Schutz muss also sein und ebenso eine Regelfrist und zugleich muss verhindert werden, dass die halbe Bevölkerung kriminalisiert wird.
LG