Masterofclay

Marco Rosenberg
Sprechprobe
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Kennt jemand von euch sich in Medienrecht? Ich wüsste gerne, wie lang verwendete Ausschnitte aus fremden (kommerziellen) Videos sein dürfen, die man für einen eigenen (nichtkommerziellen) Filmbeitrag verwenden darf. In USA gibt es da ja den Begriff "fair use", Einzelheiten kenne ich da aber auch nicht und das unterscheidet sich ja von deutschem Recht.

Es geht im konkreten Fall um ein Podcast-Filmchen, in dem es um Geschichte und Kultur japanischer Animes geht. Darin kommen kurze Ausschnitte der besprochenen Filme vor. Bevor der auf YouTube oder sonstwo im Netz erscheint, wollen sich die Macher erstmal absichern, dass es keinen rechtlichen Ärger gibt.

Würde mich freuen, wenn einer von euch da ein bisschen bescheid weiss. :)
 
AW: Verwendung fremder Videoschnipsel

Wenn man Musik/Klang mit Filmen gleichsetzt, ist das hier in D natürlich verboten :polizei: (da hängen ja noch mehr Beteiligte dran als bei Musik) Ich würde mir die Rechte der Macher einholen, die möchten bestimmt auch den Kontext wissen, in dem ihr geistiges Eigentum Verwendung findet. Habe da aber sonst auch nicht so die Ahnung, alles Vermutung...
 
G

Giallo

AW: Verwendung fremder Videoschnipsel

Frag mal Lilly. Sie studiert u.a. Medienrecht. ;)
 

Masterofclay

Marco Rosenberg
Sprechprobe
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AW: Verwendung fremder Videoschnipsel

Hmm. Aber es gibt ja soweit ich weiss sowas wie ein Zitier-Recht. Die Rechte einholen wäre schwierig, weil die Ausschnitte teilweise aus uralten schwarzweissen Filmen stammen und mindestens 10 Filme zitiert werden. Für einen nichtkommerziellen Podcast wäre der Aufwand zu groß.

EDIT: Gute Idee, danke Giallo!
 
L

LillyHidomi

AW: Verwendung fremder Videoschnipsel

Hallo Master!

Es gibt tatsächlich das sog. Zitatrecht (Art. 51 UhrG), nach dem Teile von Werken (auch Filmen) in anderen eigenständigen Werken ohne Einwilligung der Rechteinhaber zitiert werden dürfen.

Wenn du dich auf dieses Recht berufst, bewegst du dich allerdings immer schnell auf rechtlich wackeligem Terrain, denn im Gesetz ist das Zitatrecht nicht besonders genau definiert.
Bei wissenschaftlichen Arbeiten ist es noch einfach, aber wenn es an so etwas wie Filme (künstlerischer Natur) geht, wird das wirklich schwierig.

Ein Zitat darf immer nur dann verwendet werden, wenn sich seine Verwendung durch einen bestimmten Zweck im neuen Werk begründet. Hierbei gibt es verschiedene Formen von Zitaten, im Extremfall können ganze Werke zitiert werden. Aber das gilt nur für wissenschaftliche Werke (Großzitat).

Grundsätzich gilt: Je größer das Werk, desto mehr darf daraus zitiert werden (prozentual). Aber auch der Zweck des Zitats ist von Bedeutung.

Genau steht im Zitatrecht:

Bundesministerium der Justiz schrieb:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Vielleicht könnte es etwas helfen, dir ein paar Referenzfälle anzusehen, aber das ist insgesamt keine einfache Sache.
 
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Nightblack

Meinhard Schulte
Sprechprobe
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AW: Verwendung fremder Videoschnipsel

Ich hätte da noch die Frage ob man z.B. Sounds aus YouTubefilmchen nutzen darf. Damit meine ich nicht Musik extraieren und nutzen sondern z.B. von einem Autocrash den Krach.

Und die Frage wie ist das bei Rhythmen, also Schlagzeugsequenzen und Basssequenzen. Gerüchteweise habe ich mal gehört, dass die nicht geschützt sind weil man meinetwegen den Sambarhythmus nicht soviel variieren kann, so dass es schnell zu einer "Kopie" käme, die ich in meinen Liedern verwenden würde.
Weiss ja nicht ob da die Musiker unter uns oder Lilly besser Bescheid wissen.
 
L

LillyHidomi

AW: Verwendung fremder Videoschnipsel

Also zu den Youtube-Videos:
Das dürfte immer eine Raubkopie sein, da der Rechteinhaber dir zwar das Nutzungsrecht eingeräumt (Nutzungsrechte: UhrG Unterabschnitt 3, Art. 15-24, wer nachlesen will: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ ) hat, es anzusehen (öffentliche Wiedergabe), aber nicht, es zu verfielfältigen. Verfielfältigung ist auch durch eine Kopie auf die Festplatte gegeben, da die Dauer der Verfielfältigung keine Rolle spielt.
Also eiiigentlich darfst du das nicht, es sei denn, der Rechteinhaber hat etwas anderes bestimmt.
Hier kannst du dich auch nicht auf das Recht der Privatkopie (UhrG Art. 53) berufen, da Privatkopien nur angefertigt werden dürfen, wenn die Vorlage nicht ein öffentlich gemachtes Werk ist und/oder rechtswidrig erstellt wurde (z.B. Kopieschutz umgehen).

Ich bin aber am Grübeln, wie das in diesem Fall mit der obligatorischen Vergütung des Rechteinhabers funktionieren würde, da ihm ja kein theoretischer finanzieller Schaden entsteht, weil er sein Video ja nicht verkauft, wenn er es auf Youtube stellt...
Vielleicht hat da jemand anderes noch eine Ahnung oder eine Idee, die plausibel klingt :lach:

Wegen der Musik:
Das können dir unsere Musiker bestimmt besser sagen!
Ich habe mir da selbst nur sagen *lassen*, dass man Basssequenzen als rechtliche Grauzone betrachten kann, da kein Mensch raushören würde, dass die aus Lied XYZ stammt und daher auch niemand etwas einklagen würde. In Ordnung ist das grundsätzlich aber nicht.
Beweisbar sind solche Kopien immer dann, wenn sie wirklich kopiert und nicht nachgespielt sind, denn um eine Kopie zu erkennen, gibt es spezielle Verfahren, die wohl sehr gut funktionieren sollen.

Wobei man natürlich immer sagen muss, dass ein Werk nur dann ein Werk ist, wenn es ein gewisses Maß an schöpferischer Eigentümlichkeit besitzt und mehr als durchschnittlich ist. Ich bin mir nicht sicher, ob das bei Basslines der Fall ist @.@ (siehe UhrG Abschnitt 2, Art. 2-6 Das Werk)
 
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Nightblack

Meinhard Schulte
Sprechprobe
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AW: Verwendung fremder Videoschnipsel

Also ich meinte natürlich nachspielen bei Rhythmen. Keine Kopie aus nem Video oder von Cd oder ähnlichem.
Ich benutze ja diverse Software, oder Keyboards, in denen Rhythmen abgespeichert sind und bei denen man logischerweise erkennt, ob das ein Samba oder Walzer oder Rock´n Roll ist. Und wenn ich jetzt mit dem Keyboard ne Aufnahme machen würde könnte es ja durchaus sein, das so eine Schlagzeugspur oder eben Bassline in tausend anderen Liedern von 1000 anderen Musikern ähnlich oder genauso vorkommt. Nur halt die Melodie oder die Instrumente variieren. Deshalb müßten solche Sachen nicht unter "Schutz" stehen.
Anders könnte das sein mit weltberühmten "Riffs" wie z.B. das Intro von Deep Purple´s "Smoke on the water" oder ähnliches.
 
L

LillyHidomi

AW: Verwendung fremder Videoschnipsel

Hmm ich glaube, du denkst da eher an so etwas wie ein Patent auf eine Bassline, oder? @.@

Eine Kopie ist ja immer erst eine Kopie, wenn man kopiert hat :grins: Du kannst dir ja gleichzeitig mit jemand anderem eine ähnliche Melodie ausgedacht haben, so ist es ja nicht. Dann ist die natürlich deins.

Bei einer Bassline kann dir auch schlecht jemand nachweisen, ob die kopiert ist oder nicht, wenn du sie nachspielst. Bei Melodien ist das ja schon etwas anders, da wird dann besonders bei bekannten Liedern einfach davon ausgegangen, dass dir die Melodie bekannt war, zumindest habe ich es mir so sagen lassen.

Aber wie gesagt, unsere Musiker wissen das bestimmt genauer als ich, ich lasse mich gern korrigieren! :lach:
 
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