Harfi

Neues Mitglied
Hallo liebe Community,

ich gehöre leider nicht zu den Hörspielmachern und dennoch, hoffe ich, ist mein Anliegen bei euch gut aufgehoben. Mir Fällt es schwer dieses in eine Kategorie einzuordnen und sollte ich gegen die Absicht dieses Forums verstoßen, werde ich natürlich niemanden mehr mit meinen Fragen belästigen.
Ich bin Mitglied in einem ehrenamtlichen Studentenverein, der sich Kultur- und Jugendförderung zur Aufgabe gemacht hat. Wir veranstalten dreimal wöchentlich Tanz- und Kulturveranstaltungen und ich würde gern eine Öffnung mit Hörspielen ins Leben rufen. Dazu folgende Fragen:


  • Welche Möglichkeiten bieten sich mir hinsichtlich der rechtlichen Grundlage (GEMA, Verlagsrechte, etc.)?
  • Gibt es Verlage oder Hörspielmacher an die man sich wenden kann, die etwas zu Verfügung stellen würden? (Hörproben, alte Hörspiele)
  • Wie und wo kann man ggf. die Rechte erwerben Hörspiele öffentlich zu aufzuführen? (Was kostet sowas?)
  • Gibt es kostenlose Hörspiel die man legal kostenlos aufführen kann?

Da die finanziellen Mittel eine Vereines für eine solche Öffnung recht begrenzt sind, könnte man so etwas ja unter Umständen als „Werbefläche“ nutzen.
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen!

Mit freundlichen Grüßen,
Harfi
 

Dagmar

I'm not weird, I'm gifted
Sprechprobe
Link
AW: Rechstgrundlagen beim öffentlichen Abspielen von Hörspielen

Huhu,
für die Sachen von hoerspielprojekt.de findest du hier alle Antworten:
http://www.hoer-talk.de/showthread....adios-So-dürft-ihr-senden?highlight=webradios
(Beantwortet auch deine letzte Frage: gibt es kostenlose Hörspiele die man legal aufführen kann)

Ansonsten müsstest du wirklich die Verlage direkt anfragen. Ich schätze aber, die Verlage, die ihre Hörspiele verkaufen wollen, werden sie nicht zum kostenlosen Senden zur Verfügung stellen. Oder nur Ausschnittsweise.

Fragen könntest du noch beim Comic Culture Verlag (Alina Fox, Nerd Stories) und bei anderen kleinen Labels, die sind evtl. aufgeschlossener als beispielsweise Europa, oder kosten zumindest dann nur wenig. Tom Steinbrecher (müsste hier im Forum gemeldet sein) kannst du auch mal anschreiben, ich könnt mir vorstellen, dass er z.B. seine Andi-Meisfeld Weihnachtsspecials senden lässt. Wär ja dann auch Werbung für ihn :)
 

Harfi

Neues Mitglied
AW: Rechstgrundlagen beim öffentlichen Abspielen von Hörspielen

Hey,

erstmal danke für die schnelle und umfangreiche Antwort!:) Der Link ist ausgeschrieben für Radiosendungen. Gilt das gleich für Abendveranstaltungen und wenn ja, sind die Punkte anzupassen? Während solchen Veranstalltungen werden Getränke verkauf aber nicht mit "echter kommerzieller Absicht", da wir ein gemeinnütziger Verein sind. Ist das ein Problem?

P.S.: dürfte man statt des Links auf der Webside, den Link und ggf. ein Logo auf dem Veranstalltungsflyer abdrucken?
 

Harfi

Neues Mitglied
AW: Rechstgrundlagen beim öffentlichen Abspielen von Hörspielen

Wäre echt supa wenn der thread ergänzt werden könnte(bzw. der Link), dann gibt es vll mehr Abendveranstaltungen mit Hörspielen oder sollte ich lieber gleich einen Admin mit Nachrichten und Fragen belästigen wie im Link beschrieben? :)

...ich will ja niemenaden nerven ;)
 

Ohrenblicker

Vollaudiot
AW: Rechstgrundlagen beim öffentlichen Abspielen von Hörspielen

Hallo Harfi,

also, die Hörspiele hier beim Hörspielprojekt stehen unter einer Creative Commons Lizenz. Das heißt bei einer nichtkommerziellen Veranstaltung dürfte es kein Problem sein, die vorzuspielen.

Bei kommerziellen Labels müsstest du einfach mal fragen. Ich könnte mir vorstellen, dass gerade kleine Labels aufgeschlossen sind, vor allem, wenn du auf der Veranstaltung noch Werbematerial des betreffenden Labels auslegst. Bei Hörspielen mit GEMA-Musik müsste man wahrscheinlich was an die GEMA abdrücken. Da weiß ich jetzt nicht, welcher Tarif da in Frage käme. Aber viele Labels nutzen auch GEMA-freie Musik. Ohne Fragen geht's da sowieso nicht. :)

(Ebenfalls gerne verwenden, für nichtkommerzielle Zwecke, darfst du mein eigenes Kurzhörspiel Schlummernde Viren von 2009.)

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!
 

Thuda Dragon

Admin in Pension
Teammitglied
AW: Rechstgrundlagen beim öffentlichen Abspielen von Hörspielen

Wie Ohrenblicker schon sagte: von unserer Seite aus kannst Du Hoerspielprojekt-Produktionen in so einem Rahmen gerne aufführen.
Über ein bisschen zusätzliche Werbung für unser Projekt freuen wir und alle Macher hier sich natürlich.

Bei anderen kommerziellen Produktionen musst Du Dich mit den entsprechenden Labels in Verbindung setzen, einfach mal ein bisschen recherchieren. Besonders im Kleinlabelbereich findest Du da schnell entsprechende Ansprechpartner. Bei älteren Hörspielen kann das zuweilen ein bisschen kniffelig sein und ein bisschen mehr Recherche fordern, insbesondere da es viele dieser alten Labels lange nicht mehr gibt und die Rechte entweder verkauft, integriert wurden oder in privater Hand liegen könnten. Aber wie gesagt, ich denke alle Hinweise die man Dir darüber hinaus noch geben kann, sind hier jetzt auch schon soweit genannt worden.
 
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