Mantroba

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Sprechprobe
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Hey Leute. Ich hatte gerade einen Gedanken weil ich mir die Legende von Wilhelm Tell durchgelesen habe. Kann man solche Fabeln, Geschichten und Legenden in Hörspiele umwandeln und veröffentlichen ohne mit Urheberrechtliche Konsequenzen rechnen zu müssen? Ich mein, der Ursprüngliche verfasser der Geschiten ist in den meisten fällen ja schon mehr als 50 Jahre tot. Also auch wie Märchen, die man frei verwenden kann. Was ist da eure Meinung?
 

Heavy

Sprecher und Cutter
Sprechprobe
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Nun ja... wenn die Geschichte Aus einem Buch stammt ist der Inhaber der Verlag. Da sollte es Probleme geben. Bei PDF Dokumenten wäre ich auch Vorsicht.
 

Aurelon

Toerhalker
Bin hier gerade durch Zufall drüber gestolpert.
Es ist so, dass 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers das persönliche Urheberrecht erlischt. Werke wie die von Schiller, Goethe, E.T.W. Hoffmann sind dann als "gemeinfrei" zu bezeichnen. Auch ein Erbe hat dann nichts mehr zu melden.
Ein Verlag hingegen kann ein sog. Verlagsrecht besitzen. Dieses verpflichtet ihn das Werk zu verbreiten und entsprechend Werbung dafür zu machen. Dieses regelt in §2, Abs. (1): "Der Verfasser hat sich während der Dauer des Vertragsverhältnisses jeder Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes zu enthalten, die einem Dritten während der Dauer des Urheberrechts untersagt ist."
D.h. dass einem Dritten nach Wegfall des Urheberrechts die Vervielfältigung nicht mehr untersagt ist.

Kurzum:
Bei einem Werk wie Wilhelm Tell kann man sich recht sicher sein (wenn es die originale Fassung ist), dass es gemeinfrei ist.
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Glaube es ist auch immer ein guter Trick mit "inspiriert durch Wilhelm Tell" oder "frei nach Wilhelm Tell" und einigen Abwandlungen sich in Sicherheit zu wägen. Bedenke aber, dass der Grad der Veränderung so groß sein muss, dass man von einer angemessenen Schöpfungshöhe, also dem Grad der Neuschöpfung, reden kann. Habe noch nie von juristischen Schritten gegen Fanfiction gehört.
 
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