So bevor sich einige hier die Köpfe einschlagen, habe ich mal einfach gegoogelt und einiges zusammengetragen.
Grob zusammengefasst, kann man sagen, dass die Vorstandschaft nur haftet, wenn diese fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
Ansonsten haftet der Verein, soweit ich es verstanden habe, in den meisten fällen erst einmal gesamtschuldnerisch.
Wer haftet im gemeinnützigen Verein?
Eine
Haftung des
Vereins kann sich aus vertraglichen Ansprüchen und aus gesetzlichen Normen ergeben. Schließt der Vorstand einen Vertrag, so schuldet nicht der Vorstand, sondern der
Verein die vereinbarte Leistung. Der
Verein haftet also für alle Handlungen des Vorstandes, die zu einem Schaden führen (§ 31 BGB)…27.04.2020. Quelle:
Haftungsfragen | Vereinfacher
Wer haftet bei einem gemeinnützigen Verein?
Der Gesetzgeber bestimmt, dass der
Verein für seine Mitglieder und seinen Vorstand
haftet. Manchmal passiert es, dass der Vereinsvorstand beim Ausüben seines Amtes gegenüber Dritten oder dem
Verein fahrlässig handelt. Dadurch können Schäden entstehen. ... Es
haftet auch der Vorstand mit seinem Privatvermögen. Quelle:
Haftung des Vereinsvorstands - Deutsches Ehrenamt
Für was haftet ein Vereinsvorstand?
Vorstandsmitglieder
haften persönlich gegenüber Dritten,
wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit einen Schaden verursachen. Der
Vorstand ist zum Beispiel verpflichtet, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben und die Liquidität des Vereins für Steuerforderungen sicherzustellen.21.06.2018 Quelle:
Haftung & Absicherung des Vereinsvorstands
Wann haftet ein Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen?
Haftung Vereinsvorstand
Die Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB können unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl persönlich mit
ihrem Privatvermögen haften, wenn sie ihre Geschäftsführungspflichten schuldhaft verletzen oder die gesetzlichen Pflichten als Vertretungsorgan nicht ordnungsgemäß erfüllen.25.11.2010
Quelle:
Haftung Verein: Mitglieder und Vereinsvorstand | Recht | Haufe
Wer haftet wenn ein Verein pleite geht?
Bei einer Insolvenzverschleppung ist grundsätzlich der Vorstand nach (§ 42 Abs. 2, 2. Satz BGB) als Vertreter des
Vereins verpflichtet, alle daraus entstandenen Schäden zu ersetzen. Quelle:
Insolvenz im Verein - Deutsches Ehrenamt
Was deckt eine Vereinshaftpflicht ab?
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt sämtliche Mitglieder, Mitarbeiter und den Vereinsvorstand vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Die Versicherung greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der Vereinstätigkeit sowie bei Veranstaltungen und Vereinstreffen.
Quelle
Vereinshaftpflichtversicherung abschließen
Können Vereinsmitglieder haftbar gemacht werden?
Gem. § 823 BGB unterliegen Vorstand,
Vereinsmitglieder sowie Mitarbeiter der gesetzlichen Haftungspflicht. Wer absichtlich oder fahrlässig einer anderen Person Schaden zufügt, ist zum Schadenersatz verpflichtet.
Quelle:
Haftung im Verein - Wann haftet ein Mitglied?