• Blut-Tetralogie   Dark Space

MichaLE

Mitglied
Hallo liebe Community,

gibt es hier jemanden, der sich rechtlich auskennt?

Ich bin gerade dabei, ein Skript für einen Podcast zu schreiben.

Ich würde gerne kurze Ausschnitte aus Fernsehsendungen bringen, die auf Youtube zu finden sind. konkret:

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich dabei einen Urheberrechtsverstoß begehen würde, wenn ich das einfach so mache? An wen könnte ich mich wenden, um nach den Rechten anzufragen? Oder ist das von vornherein eher zum Scheitern verurteilt?

Viele Grüße
MichaLE
 

Noir

Mitglied
Am Ende kann dir bei solchen Fragen nur ein Anwalt/Jurist helfen. Ganz besonders, wenn vielleicht noch Geld im Spiel ist (zum Beispiel durch Monetarisierung oder Werbung in anderer Form). Deshalb mein Tipp: Einmal das Geld in die Hand nehmen und einen Anwalt fragen.
 

MichaLE

Mitglied
Ich glaube, ich lasse es einfach sinngemäß nachsprechen.
 

MichaLE

Mitglied
Wer hat Lust dazu?

 

Melle Teich

Fledermaus-Azubi | spricht, schnippselt, kalauert
Teammitglied
Sprechprobe
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Hi, vorab: Ich bin keine Juristin, hab mich in letzter Zeit aber (leider) viel mit dem Thema Urheberrecht befassen müssen. Nichtsdestotrotz ist das ist das Folgende ohne Gewähr:

Meines Wissens nach darfst du das als sogenanntes Zitat machen, wenn damit eine eigene Aussage von dir belegt wird bzw. du einen Diskurs dazu führst. Dein eigener schöpferischer Anteil muss dabei signifikant umfangreicher sein als das Zitat selbst.

Siehe dazu:

Je nachdem, wo du das Werk dann veröffentlichst, kann es natürlich trotzdem passieren, dass das von einem Algorithmus geclaimed wird. Auch wenn das bei Ausschnitten aus Nachrichtensendungen (vor allem vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen) eher unwahrscheinlich ist.
 

MichaLE

Mitglied
Verstehe ich richtig?
Wenn ich Teile der Beiträge nachsprechen lasse und dies dann in einem längeren Podcast eingebunden sind, in dem ich mich auf diese beziehe, dann ist das okay.

So ähnlich, wie beim Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten. Da darf ich ja auch zitieren.

Darf ich Deiner Meinung nach dann auch die Original-Aufnahmen (geschnitten) verwenden?
 

Melle Teich

Fledermaus-Azubi | spricht, schnippselt, kalauert
Teammitglied
Sprechprobe
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"Zitat" wär in dem Kontext das direkte Verwenden, also das Einbinden der Ausschnitte.
Wie das mit dem Nachsprechen ist kann ich dir nicht genau sagen, da spielen bei O-Tönen dann nämlich gegebenenfalls die Persönlichkeitsrechte der interviewten bzw. interviewenden Person(en) mit rein.
 

MichaLE

Mitglied
Okay, dann also doch die Originale schnibbeln. Oder eben nur indirekt zitieren durch einen Sprecher.
 
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