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Themenstarter/in
Urheberrecht... und was nun ?
Zunächst, als Waage-Geborener sagt man uns ja ein großes Unrechtsbewusstsein nach- und wir können aber auch mit einer gewissen Sturköpfigkeit ganz schöne Streithammel sein (insbesondere jene wie Meinereiner mit Aszendent Skorpion auf der Waagschale), dennoch bin ich aber kein Anwalt.
Daher ist das Nachfolgende bitte nicht als juristische Steinmeißelei zu verstehen, sondern beruht nur auf meine subjektiven Erfahrungsberichte, die ich auf und abseits der musikalischen Bühne und anderen Plattformen sammeln durfte. Teils "leider", aber auch teils "schön"... aus diesen Dingen gelernt zu haben.
Was ist das eigentlich, so ein Urheberrecht ?
Kurz gesagt, ich denke mir was aus, realisiere dies in einer produktiv kreativen Phase und bin somit laut Gesetzgeber automatisch Urheber meiner Idee, bzw. Besitzer meines geistigen Eigentums. Tja, eigentlich ganz toll... und jetzt ?
Hhm... tja, so als Urheber obliegt es u.a. in meiner Entscheidungsgewalt, was z.B. mit meiner durch mich umgesetzten und erstellten Idee, wie z.B. Kunst, genauer gesagt Musik, passieren darf...und was eben auch nicht. Vielleicht kann ich da ja was irgendwie und wo zu Geld machen ?
Gesagt, getan... und durch einen Vertrag verhandle ich mit einem Label, Verlag, Publisher etc, entsprechende Verwertungslizenzen aus, so dass man mein Werk zu Geld machen kann und beide Vertragspartner durch eine faire Gewinnbeteiligung daran verdienen können.
Alles was nicht explizit im Vertrag festgehalten wurde, sofern da keine entmachtenden windigen Klauseln im kleingedruckten stehen, obliegt meiner ausdrücklichen Genehmigung als Urheber, wenn mit meinem Werk noch zusätzlich irgendwas tollles geschehen soll, woran beide Vertragspartner vlt. zunächst gar nicht gedacht haben, um letztlich noch mehr Kohle zu scheffeln.
Huuui... das wird ja alles toller, so mit dem Urheberrecht.
Bis zu jenem Tag, wo ein anderer Künstler dein Werk klaut, ebenfalls veröffentlicht und dich beschuldigt, angeblich "sein" Werk geklaut zu haben- und sich selbst dabei auch noch ganz dreist als der rechtmäßige Urheber ausgibt.
Copyfraud nennt man das im Fachchinesisch... zu Deutsch=Schutzrechtsanmaßung.
Tja, kleiner Mann, was nun ?... wusste schon der gute Fallada zu fragen.
Ja nee... des darf der Strolch ja nicht so einfach klauen und wem das Werk gehört, ist ja ganz easy-peasy zu klären und nachzuweisen, weil das ja durch meinen Vertrieb veröffentlicht wurde und da ist ja alles ohnehin safe und überhaupt, mein damaliges Veröffentlichungsdatum sagt es ja schon aus, wer hier nun zuerst gemalt, bzw. musiziert hat.
Na kein Problem, der Vertrieb spricht `ne Schutzrechtsverwarnung aus... das wird den Strolch schon abschrecken... ääätsch, denkste.
Okay, Androhung der Schutzrechtsklage, das wird dann schon sehr viel konkreter und den Strolch sicher zur Einsicht bewegen... der sich aber denkt: "Na mach doch, wenn du Lust hast. Ist mir doch wurscht !"
Also hakt man noch mal beim Vertrieb nach und will Nägel mit Köpfe machen.
Die aber sagen dir... tja, man hätte nur die Nägel, aber keinen Hammer zum Draufhauen, weil das geklaute Werk bei keiner Verwertungsgesellschaft gemeldet ist... es handelt sich nämlich um ein GEMA-freies Werk, was nicht heißt, dass ich kein Urheberrecht an mein Werk hätte... aber jetzt belege erst einmal juristisch dein geistiges Eigentum, bevor wir überhaupt irgendwie juristisch gegen den Klaustrolch vorgehen.
Wir sind nur der Vertrieb, die Verwertungsrechte an deinem Werk haben, aber wir sind weder Verwertungsgesellschaft, noch obliegt es uns, deine Werke irgendwo anzumelden... das ist allein dein Bier, Prost !
Im übrigen sagt auch das Veröffentlichungsdatum lediglich aus, dass das Werk dann und dann von uns veröffentlicht wurde. Es sagt aber nichts darüber aus, dass es sich dabei um tatsächlich dein Werk handelt, noch, ob das explizit `ne Uraufführung ist. Kurz gesagt, juristischer Mumpitz !
Aha,,, also stehste da wie das Pferd vor der Apotheke... und machst das, was Pferde eben vor der Apotheke halt so tun.
(Ich persönlich stand allerdings noch nie zusammen mit `nem Pferd in der Warteschlange vor der Apotheke).
Also begebe ich mich im inneren Ohr lieber mit Fallada ins Zwiegespräch... auch wenn ich mit knapp 2 Meter nun eigentlich kein kleiner Mann bin... aber im o.g. Fall, weit entfernt davon, `n Riese zu sein... aber sowas von weit weg... und eher riesig klein.
Naja, dann meldet man die Werke über den Vertrieb bei der Limited im vergeigten Königreich... das muss ja ohnehin passieren, damit die musikalischen Ergüsse außerhalb vom D A CH (wieder so`n Fachchinesisch für Deutschland/Österreich/Schweiz) publiziert werden können... die brauche ich laut Vertrieb ja ohnehin, weil für `ne kanadische Produktion was angefragt wurde.
Cool... denke ich... und vor allem hat dann der Klaustrolch ja erst Recht dann kein leichtes Spiel.... wieder "Ääätsch".
Der sagt aber, "Verklag mich doch" (nicht zu verwechseln übrigens mit einer im deutschen TV laufenden, verseiften Juristen-Oper)... kannste gerne machen... mein Gerichtsstand ist in Miami.
Na DAS wollen wir jetzt mal sehen, wer hier so den längeren Hebel in der Hose hat... denke nicht nur ich so bei mir... und "Peng"... macht einem die amerikanische Verwertungsgesellschaft ASCAP einem mit einen sowas von fetten Edding, einen dicken Strich durch die Hose... äh, Rechnung.
Die angemeldeten Werke gelten laut ASCAP nur für den europäischen Raum, nicht aber für den amerikanischen Markt... im übrigen ist Kanada nicht die USA, genauso wenig wie die Niederlande zu Deutschland gehören würden, nur weil in NRW vielleicht mal `n paar Wohnwagen unterwegs wären oder an der Grenze mit Tulpen gedealt wird oder sich Rudi Carell verlaufen hat.
Auch wenn der Vertrieb über die Limited der kanadischen SOCAN angeschlossen ist, haben die da in New York nichts mehr mit den Mounties zu tun, wenngleich die mal "angebandelt" waren... was immer das auch bedeuten mag. Jedenfalls nicht was wirklich relevantes, wenn man auf der anderen Seite des großen Teichs lebt.
Nun ja, finanziell würde sich der ganze Aufwand in etwa rechnen, wenn man noch andere Geschädigte finden würde, um in den vergeigten Staaten von Amerika `ne Sammelklagte anzustreben.. also, da beim Beklagten wahrscheinlich auch kaum was zu holen wäre, würde sich der Aufwand zumindest für die Rechtsbeistände rechnen.
Okay, an dieser Stelle möchte ich den Roman ein wenig zum Fazit kommend abkürzen... denn was will ich damit eigentlich veranschaulichen ?
Nun, wir hatten in jüngster Zeit einigen Gesprächsbedarf hinsichtlich Youtube (und da gäbe es auch noch "lustige" Romane zu erzählen), sowie gekaperten Contents, bzw. gekaperter Resonanz... und ob oder wie man dagegen vorgehen könne und was eine Meldung brächte ?
Ich denke, es kann sich an dieser Stelle nun jeder selbst ausmalen, wie schwer es schon bei gewerblichen Angelegenheiten mit eingetragenen Vertrieb ist, sein Recht durchsetzen zu wollen.
Ich kann hinsichtlich Youtube aus ebenfalls eigener Erfahrung berichten, dass eine Meldung hinsichtlich gekaperten Contents ganz schön nach Hinten losgehen und man am Ende selbst als Gelackmeierter da stehen kann.
Im Zweifelsfall- sofern man alles andere als eine wirklich große Nummer auf YT ist, werden einfach die Kanäle von Streithähnen gesperrt, (Muss nicht sein, aber ist nicht nur u.a. mir passiert).
Tja... unterm ganzen Strich gesagt, ob hier oder da, ob USA oder Edeka... was bringt einem das Urheberrecht also wirklich ?
Im Ernstfall praktisch kaum bis nichts, wenn das Urheberrecht im Streitfall nicht auch wirklich dingfest belegt werden kann... und in den Kopf hinein, kann kein Gericht gucken, von wegen "geistigen Eigentum"... sofern da nicht überall `n Stempel drauf stünde.
Euer Markus
Zunächst, als Waage-Geborener sagt man uns ja ein großes Unrechtsbewusstsein nach- und wir können aber auch mit einer gewissen Sturköpfigkeit ganz schöne Streithammel sein (insbesondere jene wie Meinereiner mit Aszendent Skorpion auf der Waagschale), dennoch bin ich aber kein Anwalt.
Daher ist das Nachfolgende bitte nicht als juristische Steinmeißelei zu verstehen, sondern beruht nur auf meine subjektiven Erfahrungsberichte, die ich auf und abseits der musikalischen Bühne und anderen Plattformen sammeln durfte. Teils "leider", aber auch teils "schön"... aus diesen Dingen gelernt zu haben.
Was ist das eigentlich, so ein Urheberrecht ?
Kurz gesagt, ich denke mir was aus, realisiere dies in einer produktiv kreativen Phase und bin somit laut Gesetzgeber automatisch Urheber meiner Idee, bzw. Besitzer meines geistigen Eigentums. Tja, eigentlich ganz toll... und jetzt ?
Hhm... tja, so als Urheber obliegt es u.a. in meiner Entscheidungsgewalt, was z.B. mit meiner durch mich umgesetzten und erstellten Idee, wie z.B. Kunst, genauer gesagt Musik, passieren darf...und was eben auch nicht. Vielleicht kann ich da ja was irgendwie und wo zu Geld machen ?
Gesagt, getan... und durch einen Vertrag verhandle ich mit einem Label, Verlag, Publisher etc, entsprechende Verwertungslizenzen aus, so dass man mein Werk zu Geld machen kann und beide Vertragspartner durch eine faire Gewinnbeteiligung daran verdienen können.
Alles was nicht explizit im Vertrag festgehalten wurde, sofern da keine entmachtenden windigen Klauseln im kleingedruckten stehen, obliegt meiner ausdrücklichen Genehmigung als Urheber, wenn mit meinem Werk noch zusätzlich irgendwas tollles geschehen soll, woran beide Vertragspartner vlt. zunächst gar nicht gedacht haben, um letztlich noch mehr Kohle zu scheffeln.
Huuui... das wird ja alles toller, so mit dem Urheberrecht.
Bis zu jenem Tag, wo ein anderer Künstler dein Werk klaut, ebenfalls veröffentlicht und dich beschuldigt, angeblich "sein" Werk geklaut zu haben- und sich selbst dabei auch noch ganz dreist als der rechtmäßige Urheber ausgibt.
Copyfraud nennt man das im Fachchinesisch... zu Deutsch=Schutzrechtsanmaßung.
Tja, kleiner Mann, was nun ?... wusste schon der gute Fallada zu fragen.
Ja nee... des darf der Strolch ja nicht so einfach klauen und wem das Werk gehört, ist ja ganz easy-peasy zu klären und nachzuweisen, weil das ja durch meinen Vertrieb veröffentlicht wurde und da ist ja alles ohnehin safe und überhaupt, mein damaliges Veröffentlichungsdatum sagt es ja schon aus, wer hier nun zuerst gemalt, bzw. musiziert hat.
Na kein Problem, der Vertrieb spricht `ne Schutzrechtsverwarnung aus... das wird den Strolch schon abschrecken... ääätsch, denkste.
Okay, Androhung der Schutzrechtsklage, das wird dann schon sehr viel konkreter und den Strolch sicher zur Einsicht bewegen... der sich aber denkt: "Na mach doch, wenn du Lust hast. Ist mir doch wurscht !"
Also hakt man noch mal beim Vertrieb nach und will Nägel mit Köpfe machen.
Die aber sagen dir... tja, man hätte nur die Nägel, aber keinen Hammer zum Draufhauen, weil das geklaute Werk bei keiner Verwertungsgesellschaft gemeldet ist... es handelt sich nämlich um ein GEMA-freies Werk, was nicht heißt, dass ich kein Urheberrecht an mein Werk hätte... aber jetzt belege erst einmal juristisch dein geistiges Eigentum, bevor wir überhaupt irgendwie juristisch gegen den Klaustrolch vorgehen.
Wir sind nur der Vertrieb, die Verwertungsrechte an deinem Werk haben, aber wir sind weder Verwertungsgesellschaft, noch obliegt es uns, deine Werke irgendwo anzumelden... das ist allein dein Bier, Prost !
Im übrigen sagt auch das Veröffentlichungsdatum lediglich aus, dass das Werk dann und dann von uns veröffentlicht wurde. Es sagt aber nichts darüber aus, dass es sich dabei um tatsächlich dein Werk handelt, noch, ob das explizit `ne Uraufführung ist. Kurz gesagt, juristischer Mumpitz !
Aha,,, also stehste da wie das Pferd vor der Apotheke... und machst das, was Pferde eben vor der Apotheke halt so tun.
(Ich persönlich stand allerdings noch nie zusammen mit `nem Pferd in der Warteschlange vor der Apotheke).
Also begebe ich mich im inneren Ohr lieber mit Fallada ins Zwiegespräch... auch wenn ich mit knapp 2 Meter nun eigentlich kein kleiner Mann bin... aber im o.g. Fall, weit entfernt davon, `n Riese zu sein... aber sowas von weit weg... und eher riesig klein.
Naja, dann meldet man die Werke über den Vertrieb bei der Limited im vergeigten Königreich... das muss ja ohnehin passieren, damit die musikalischen Ergüsse außerhalb vom D A CH (wieder so`n Fachchinesisch für Deutschland/Österreich/Schweiz) publiziert werden können... die brauche ich laut Vertrieb ja ohnehin, weil für `ne kanadische Produktion was angefragt wurde.
Cool... denke ich... und vor allem hat dann der Klaustrolch ja erst Recht dann kein leichtes Spiel.... wieder "Ääätsch".
Der sagt aber, "Verklag mich doch" (nicht zu verwechseln übrigens mit einer im deutschen TV laufenden, verseiften Juristen-Oper)... kannste gerne machen... mein Gerichtsstand ist in Miami.
Na DAS wollen wir jetzt mal sehen, wer hier so den längeren Hebel in der Hose hat... denke nicht nur ich so bei mir... und "Peng"... macht einem die amerikanische Verwertungsgesellschaft ASCAP einem mit einen sowas von fetten Edding, einen dicken Strich durch die Hose... äh, Rechnung.
Die angemeldeten Werke gelten laut ASCAP nur für den europäischen Raum, nicht aber für den amerikanischen Markt... im übrigen ist Kanada nicht die USA, genauso wenig wie die Niederlande zu Deutschland gehören würden, nur weil in NRW vielleicht mal `n paar Wohnwagen unterwegs wären oder an der Grenze mit Tulpen gedealt wird oder sich Rudi Carell verlaufen hat.
Auch wenn der Vertrieb über die Limited der kanadischen SOCAN angeschlossen ist, haben die da in New York nichts mehr mit den Mounties zu tun, wenngleich die mal "angebandelt" waren... was immer das auch bedeuten mag. Jedenfalls nicht was wirklich relevantes, wenn man auf der anderen Seite des großen Teichs lebt.
Nun ja, finanziell würde sich der ganze Aufwand in etwa rechnen, wenn man noch andere Geschädigte finden würde, um in den vergeigten Staaten von Amerika `ne Sammelklagte anzustreben.. also, da beim Beklagten wahrscheinlich auch kaum was zu holen wäre, würde sich der Aufwand zumindest für die Rechtsbeistände rechnen.
Okay, an dieser Stelle möchte ich den Roman ein wenig zum Fazit kommend abkürzen... denn was will ich damit eigentlich veranschaulichen ?
Nun, wir hatten in jüngster Zeit einigen Gesprächsbedarf hinsichtlich Youtube (und da gäbe es auch noch "lustige" Romane zu erzählen), sowie gekaperten Contents, bzw. gekaperter Resonanz... und ob oder wie man dagegen vorgehen könne und was eine Meldung brächte ?
Ich denke, es kann sich an dieser Stelle nun jeder selbst ausmalen, wie schwer es schon bei gewerblichen Angelegenheiten mit eingetragenen Vertrieb ist, sein Recht durchsetzen zu wollen.
Ich kann hinsichtlich Youtube aus ebenfalls eigener Erfahrung berichten, dass eine Meldung hinsichtlich gekaperten Contents ganz schön nach Hinten losgehen und man am Ende selbst als Gelackmeierter da stehen kann.
Im Zweifelsfall- sofern man alles andere als eine wirklich große Nummer auf YT ist, werden einfach die Kanäle von Streithähnen gesperrt, (Muss nicht sein, aber ist nicht nur u.a. mir passiert).
Tja... unterm ganzen Strich gesagt, ob hier oder da, ob USA oder Edeka... was bringt einem das Urheberrecht also wirklich ?
Im Ernstfall praktisch kaum bis nichts, wenn das Urheberrecht im Streitfall nicht auch wirklich dingfest belegt werden kann... und in den Kopf hinein, kann kein Gericht gucken, von wegen "geistigen Eigentum"... sofern da nicht überall `n Stempel drauf stünde.
Euer Markus
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